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FAQ

Zeitarbeit (auch Arbeitnehmerüberlassung genannt) bedeutet, dass ein Unternehmen (der Verleiher) Ihnen Mitarbeiter für einen befristeten Zeitraum überlässt. Diese Mitarbeiter sind beim Zeitarbeitsunternehmen angestellt, arbeiten aber unter Ihrer Weisung in Ihrem Betrieb. Bei der Personalvermittlung hingegen findet eine Agentur Mitarbeiter für eine direkte, unbefristete Festanstellung in Ihrem Unternehmen. Der Hauptunterschied liegt im Anstellungsverhältnis: bei Zeitarbeit beim Dienstleister, bei Personalvermittlung direkt bei Ihnen.

Ein seriöses Zeitarbeitsunternehmen benötigt zwingend eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung von der Bundesagentur für Arbeit. Es muss zudem das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) strikt einhalten, insbesondere die Höchstüberlassungsdauer (maximal 18 Monate pro Mitarbeiter in Ihrem Betrieb), das Prinzip des Equal Pay (Lohngleichheit mit Ihren Stammmitarbeitern nach spätestens neun Monaten) und Equal Treatment (Gleichbehandlung hinsichtlich der wesentlichen Arbeitsbedingungen mit Ihren Stammmitarbeitern), die Drehtürklausel (sechsmonatige Sperrfrist für die Wiedereinstellung ehemaliger Mitarbeiter als Leiharbeitnehmer) und die Offenlegungspflichten im Vertrag. ,die Drehtürklausel (sechsmonatige Sperrfrist für die Wiedereinstellung ehemaliger Mitarbeiter als Leiharbeitnehmer) und die Offenlegungspflichten im Vertrag.

Achten Sie auf einen gründlichen Auswahlprozess des Anbieters, der Vorqualifizierung, Hintergrundüberprüfungen und Kompetenzbewertungen umfasst. Seriöse Unternehmen stellen Personal mit relevanter Erfahrung und den erforderlichen Sprachkenntnissen bereit. Fragen Sie nach Weiterbildungsmöglichkeiten für die Mitarbeiter und prüfen Sie Referenzen anderer Kunden aus der Branche.

Ein gutes Zeitarbeitsunternehmen zeichnet sich durch persönliche Ansprechpartner, schnelle Reaktionszeiten und Flexibilität bei der Personalbereitstellung aus. Es sollte klare und effiziente Prozesse haben, die Ihnen Zeit sparen. Einige Anbieter bieten auch Garantien wie die kostenlose Nachbesetzung bei Nichteignung oder vorzeitigem Ausscheiden des Personals.

Alarmierende Warnsignale sind eine fehlende oder abgelaufene Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis , die Nichteinhaltung von Equal Pay oder der Höchstüberlassungsdauer, intransparente Kostenstrukturen, die Forderung nach unbezahlten Probezeiten für Mitarbeiter, oder Anzeichen finanzieller Schwierigkeiten des Anbieters (z.B. verzögerte Lohnzahlungen oder gestundete Sozialversicherungsbeiträge). Auch ein hoher Krankenstand oder häufige Personalwechsel beim überlassenen Personal können auf Probleme beim Anbieter hindeuten.

Um sich vor Haftungsrisiken zu schützen, ist es entscheidend, ausschließlich mit Zeitarbeitsunternehmen zusammenzuarbeiten, die eine einwandfreie AÜG-Compliance und nachweisbare finanzielle Stabilität aufweisen.